Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Obergerichtsfall
Obergerichtsfall, m. Rechtsfall, für den ein Obergericht (I) zuständig ist wofern er selbst zu diesen unterthanen, ihme in ober-gerichts-faͤllen auch die wache und anlagen zu leisten, ein recht zu haben vermeine 1613 Klingner III 505 Faksimile allermasen dann in ober-gerichts-faͤllen unsere und unserer herren bruͤdere aemter nicht schuldig sind, die auf cantzleyschrift sitzende erbgerichts-herren um stellung derer unter des amts ober-gerichten gesessenen unterthanen zu requiriren 1684 AltenburgSamml. I 140 Faksimile [nachdem wir uns] bewogen gefunden haben, nunmehro das bei diebstählen zeither…