Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Oberforstbeamte
Oberforstbeamte, m.
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die ober-forst-beamten haben es dahin zu richten, damit die beamten und diener ihr brennholtz bekommen1659 HessSamml. II 584 Faksimile
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es soll den hoͤhern klassen der landbewohner, naͤmlich ... den ober-forst-beamten, ... erlaubt seyn, directe aus der fremde waaren zu committiren oder selbst einzubringen1804 NCCPruss. XI 2259 Faksimile