Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Oberbediente
Oberbediente, m. Angestellter oder Beamter höheren Ranges vgl. Oberbeamte wir ... bischof zu M. ... fuͤgen allen ... unsern civil und militair, ober- und unterbedienten ... zu wissen 1685 Schlüter,WestfProvR. I 174 Faksimile wornach ... alle ober- und niederbediente, auch jedermaͤnniglich, sich allerunterthaͤnigst zu achten 1734 SystSammlSchleswH. II 1 S. 5 Faksimile daß bei mehrbesagtem unseren administrations-collegio insonderheit auch die beeidigung derer subalternen bis auf die executeurs inclusive ebensowohl als bei der pflichtbarmachung derer oberbedienten auf ermelte kaiserliche decreta…