Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Oberbeamte
Oberbeamte, m. übergeordneter Amtsträger, häufig in der Wendung ober- und unterbeamte / niederbeamte: Beamtenschaft befehlschreiben ... in specie aber unsern ober- und unterbeamten 1612 JbWestfKG. 14 (1912) 126 [Übschr.:] von gestohlener u. geraubter habe bei den übelthäteren gefunden. würd dieses zue richterlicher höherer erkantnuß u. sonderlich, da sich keine clag zue den gestohlenen oder geraubten sachen befinden thut, gestelt, wie dan deßwegen der centgraf oder die centschöpfe iederzeit in dergleichen sich zuetragenden fällen darüber die oberbeambte fragen, oder, wan es nötig, an die hochf…