Hauptquelle · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)
Obduction
Obduction , lat.-deutsch, im weitern Sinne gerichtlich-medicin. Untersuchung, im engern die gerichtlich-medicin. Untersuchung eines Leichnams. Zur formellen Legalität einer O. gehören: daß dieselbe auf Befehl einer obrigkeitlichen Behörde von beeidigten Medicinalpersonen in Gegenwart mehrer Gerichtspersonen vorgenommen und darüber ein detaillirtes Protokoll geführt werde. Zur materiellen Vollständigkeit der O. (im engern Sinn) gehört: daß nicht nur derjenige Theil, wo vermuthlich die Todesursache, genau zu untersuchen ist, sondern daß sämmtliche 3 Höhlen des menschlichen Körpers: Kopf, Brust u…