Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Nullität
Nullität, f. Nichtigkeit (I u. II), etwas rechtlich Ungültiges, insb. im Zusammenhang mit der Nullitätsklage oder der Einrede der Nullität [Appellation] mit vorbehaltung der nullitet, vnd was nach ordnung der recht vnd nach dem bruch der lannd, einem jeden beschwerten vnd appelierer verhengt vnd zuegelassen wuͤrt, begeren och heruff an uͤch notarien, vnd herforderen uͤch, als einen offen notarien vnns uͤber diß vnnser appellation eins oder me offen instrument, so vil wir deren nottuͤrfftig werden, zuemachen vnd zuegeben 1488 Reyscher,Stat. 46 Faksimile dat dese exceeptie [!] van nulliteyten ni…