Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Notsperre
Notsperre, f. Versiegelung oder sonstige Versperrung von Eigentum, um zB. im Todes- oder Zwangsvollstreckungsfall die Vermögensmasse zu sichern sobald ein burger ... mit todt abgehet, solle der [marktrichter] ... sonderlich wo vill kinder, vill erben und schulden verhanden, unverzüglich die nothspör vornemben und alle truchen und cästen ... mit gemainen markts cleineren insigl verspören 1654 OÖsterr./ÖW. XIV 275 ein verbott, wie ingleichem eine noth-sperr gibt kein jus ad rem: wohl aber die in ordine executionis erhaltene haubt-sperr 1693 CAustr. I 44 Faksimile [beim Tod eines militair-bedient…