Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
notpeinlich
notpeinlich, adj.
-
[wir] erkennen ... daß [die als Hexe beschuldigte] gemelte gefangene nunmehr vor ein öffentlich gehegtes nothpeinliches halßgericht zur stellen [ist]1656 ZStrW. 25 (1905) 582
-
wenn aber nur ein noth-peinliches hals-gericht gehalten wird [folgt Detailschilderung]1670 GothaGO. 156 Faksimile
-
hegung derer noth-peinlichen ... gerichte1721 Ludovici,LehnsProzeß³ 134 Faksimile