Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Notdurftgetreide
Notdurftgetreide, n.
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sobald nun die ämbter ... wieder eingelöset worden, so soll der herr graf gehalten sein, ... die winter- und sommersaat und nothdurftgetreide zur haushaltung zur hälfte unentgeltlich zu hinterlassen1649 ProtBrandenbGehR. IV 277 Faksimile