Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
notdurft
notdurft
- ›Notlage, Zwangssituation, in der sich j. befindet und der er sich stellen muß‹; im einzelnen: ›Armut, Bedürftigkeit, von Mangel bestimmte Existenz‹; ›im Vergleich zu den Tieren mindere natürliche Aus
- ›Notdurft, Entleerung des Darms‹; sowohl verhüllend wie neutral und derb gebraucht
- ›für einen je besonderen Zweck (z. B. die Haushaltsplanung, den Handel, Kriegswirren, Unternehmen) spezifische, ausreichende Menge an Notwendigem, Vorrat an Lebensmitteln, Verpflegung, Ausrüstung‹
- ›Notwendigkeit als Seins-, Erkenntnis- und Handlungsvorgabe‹; notdurft in diesem Sinne resultiert aus Gegebenheiten, die in einem sehr umfassenden Sinne als gefügeartig systematisch oder pragmatisch (
- ›dem Menschen als Körper-, Leibwesen, vereinzelt als geistlichem Wesen, auch: einem Gemeinwesen (z. B. einer stat) zur Aufrechterhaltung seiner physischen / kulturellen / moralischen / geistlichen Exi
- ›als Wunsch, Anspruch (oft vor Gericht) vorgetragenes dringendes Anliegen‹; auch: ›religiöses Verlangen, Sehnsucht nach Göttlichem‹; offen zu 7.
- ›Vorteil, Nutzen‹; relativ schwach belegt; meist in den Formeln nuz und notdurft / from; genaue semantische Interpretation teils unsicher.