Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Notarbeit
Notarbeit, f. Arbeit, die in Notfällen auch an den gebotenen Ruhetagen verrichtet werden darf dahe sonsten wegen einfallender nasser heu- und aerndzeit ... oͤffentliche notharbeit im feld ... auf feyertagen ferner zu verrichten waͤren 1697 Bewer,Rechtsfälle V 236 Faksimile an den sonntagen und kirchlichen feyertagen ... duͤrfen sie [handwerker] ... notharbeiten besonders zum behuf der reisenden verrichten 1785 Fischer,KamPolR. III 275 Faksimile der polizey liegt ob, daruͤber zu wachen, daß an sonn- und feyertaͤgen alle profane geschaͤfte eingestellt ... werde. not-arbeiten duͤrfen aber nach aͤ…