Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Normālarbeitstag
Normālarbeitstag , die gesetzliche Beschränkung der Dauer der täglichen Arbeitszeit für alle oder bestimmte in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis stehenden Personen, im engern Sinne nur die Feststellung der Maximalarbeitszeit für erwachsene männliche Arbeiter. Statt N. wäre richtiger die Bezeichnung Maximalarbeitstag . Unter Arbeitstag kann sowohl die wirkliche Arbeitszeit je eines Tages als auch die Zeit verstanden werden, die von Beginn bis zur Beendigung der Tagesarbeit verfließt. Soll durch den N. einer Überarbeitung vorgebeugt werden, so müßte er sich auf die wirkliche Arbeitszeit bezie…