Hauptquelle · Goethe-Wörterbuch
Nominalprofessur
Nominalprofessur Bindestrich- u Getrenntschr nicht im Universitätsetat verankerte u nicht zum vollen Lehrumfang verpflichtende Professur die sogenannten Nominal-Professuren, welche dem Besitzer keineswegs die Pflicht auflegen, dasjenige zu verstehen oder zu lehren, was er im Titel führt A(53,293,10) Bericht [Ende Okt 17] [Oberaufs] [ den Mediziner JChStark betr ] Nach akademischem Herkommen fand sich die Professur der Botanik ihm zugetheilt, aber nur nominaliter..ohne daß er von diesem Felde jemals besondere Kenntniß genommen hätte. Seinem Scharfsinn jedoch blieb das Vortheilhafte meiner Ansic…