Hauptquelle · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
niederliegen
niederliegen
- ›niedrig liegen‹ (räumlich), dazu nur 1 Beleg; ütr.: ›sich aus verschiedenen Gründen und zu verschiedenen Zwecken in einer Lage befinden, die von ,(niedrig) liegen‘ her motiviert werden kann‹; im einz
- ›(in einer militärischen Auseinandersetzung) unterliegen, besiegt sein / werden‹; vereinzelt ütr. auf das Rechtssystem, dann: ›(einen Prozeß) verlieren‹.