Hauptquelle · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Nichtehe F.
Nichtehe, F. ›die auf einen völlig wir- kungslosen Eheschließungsversuch gegrün- dete Verbindung von Mann und Frau (z.B. bei Fehlen des Eheschließungswillens)‹, 19. Jh., s. nicht, Ehe nichtehelich, Adj., ›nicht ehelich‹, 1896 nicht ehelich, 1940, ersetzt 1969 das ältere unehelich nichteheliche Lebensgemeinschaft, F., ›ohne Eheschließung ausgeübte Lebens- gemeinschaft eines Mannes und einer Nichturteil Frau‹, um 1980, s. nichtehelich, Lebens- gemeinschaft