Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Nichtabtretung
Nichtabtretung, f.
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daß er, der pfalzgrafe, die schuld der nichtabtretung der halben grafschaft R. auf e.ch.d. herren vatern legen und daneben die nichtzahlung der versprochenen summa solchergestalt ... entschuldigen wollte1645 ProtBrandenbGehR. III 284 Faksimile