Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Nebentäter M.
Nebentäter, M. ›wer ohne bewußtes oder gewolltes Zusammenwirken mit einem Täter Bedingungen setzt die zusammen oder auch für sich allein den Erfolg herbeizuführen geeignet sind‹, 20. Jh.?, s. neben, Täter