Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Nebenstreit
Nebenstreit, Nebenstritt, m. neben einer streitigen ¹Hauptsache (II) u. (IV) anfallende, meist zuvor entscheidungsbedürftige Angelegenheit vgl. Nebensache (I) es begeben ... sich zwischen denen parteien so zu ... langwierigen ... rechtfuͤerungen lusst haben ... oft und vill einfallende und nebenstritt 1599 NÖLREntw. I 21 § 15 damit nun hierdurch die haubtsachen nicht lang aufgehalten, noch die partheyen bey ihren aufzügen gesterckht werden, wollen wir, dz wan ia solche nebenstrith herfür khämen, vor dern erörterung man in der haubtsachen nicht fortfahrn khan 1654 NÖLO. I 20 § 1 ich machte ... …