Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Nebenhandlung
Nebenhandlung, f.
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actio extraordinaria, nebenhandlungFrischlin(Frankf. 1631) 571 Faksimile
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zu den nebenhandlungen gehoͤren die untersuchung gewisser nebenumstaͤnde des begangenen verbrechens1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 1032 Faksimile
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für jede nebenhandlung und verrichtung zum beispiel fürs bünden ... entblößen, anspizung des kopfs auf eine saul ... 34 kr1801 Schuhmann,Scharfrichter 139
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im fall eines mündlichen verfahrens kann die ... proceß-ordnung ... als ordnung für alle neben- und zwischenhandlungen ... gelten1818 Landsberg,Gutachten 208 Faksimile
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dieweil dann dem beklagten ... zugelassen wirdt, was er an den klaͤger zusprechen haben vermeint, daß er solchs mit recht thun moͤge: so soll er sich auch dessen begnuͤgen lassen, vnnd aller thaͤtlichen nebenhandlungen und newerungen gaͤntzlich enthalten1571 SolmsGO. 25v
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nebenhandelung, negotiatio accessoria sive minus principalis1691 Stieler 756 Faksimile
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daß jeder handwercks-mann bey seinem handwerck verbleiben, und ... keiner andern nebenhandlung ... sich anmassen [solle]1701 CAustr. I 240 Faksimile
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daß ... auch einigen handels-dienern vor ihre eigene rechnung eine kleine neben-handlung zu treiben verstattet ... werde1740 Zedler 23 Sp. 1472 Faksimile
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dass ermeldete officiers und bediente ... neben ihren functionen per se vel alios vorteilhafte privat- oder nebenhandlungen und marquetantereien treiben mögen1746 Fellner-Kretschmayr III 470 Faksimile
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allein insofern seine vollmacht ihn gewissermaßen zum chef einer nebenhandlung macht, liegt in dieser vollmacht die befugnis, sich als chef dieses nebenhauses zu geriren, und es kann kein zweifel statt finden, daß eine solche vollmacht ... fuͤr eine uneingeschraͤnkte zu halten sey1828 Pöhls,HR. I 85 Faksimile