Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Narrenkettlein
Narrenkettlein, n.
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["ein Brauknecht wird ans] narrenkettlein [geschlossen, da er einen Brunneneimer mit Bier gefüllt und dieses dann in den Brunnen gegossen hatte"]2. Hälfte 17. Jh. Merschel,Rawitsch 67 [urk.?]