Hauptquelle · Adelung (1793–1801)
Nähmlich
Nähmlich , adj. et adv. Superl. nähmlichste, welches in dreyfacher Gestalt vorkommt. 1) * Als ein Bey- und Nebenwort, für nahmentlich, mit Nahmen, welches die erste eigentliche Bedeutung dieses Wortes ist, die aber, wenigstens im Hochdeutschen, gar nicht mehr vorkommt. Nämlich und besonder in der Acht begriffen, in Goldasts Reichssatz. bey dem Frisch. 2) † Als ein Fürwort, für eben derselbe, entweder so fern Nahme ehedem für Person gebraucht wurde, oder auch für, der vorher genannte. Der nähmliche Freund, den wir gestern sahen, eben derselbe. Wo man auch wohl im Superlativ der nähmlichste sagt…