Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Nachschuldner
Nachschuldner, m. Person, die eine Forderung erst dann erfüllen muß, wenn der eigentliche Schuldner nicht leisten kann vgl. Bürge (A), Hauptschuldner der erst entleiher kan von seinem schuldner auf den andern nachschuldner nit gewisen werden 1573 NÖLTfl. II 8 § 14 ist khain glaubiger befuegt unversucht seines schuldners dessen nachschuldner ... umb bezallung ... fürzunemmen; allein der haubtschuldner vermechte nit zu bezallen, so mechte die execution auf dessen nachschuldner geworben werden 1599 NÖLREntw. II 8 § 22 hier [buͤrgschaftsvertrag] bleibt der erste schuldner noch immer der hauptschul…