Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
nachredig
nachredig, adj.
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wir ... nit also ohn alle recht, vnss gäntzlich verderblich vnd nachredig verlieren1499 Worms/Haltaus 1393 Faksimile
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[es wäre Heilbronn] beschwerlich und nachredig [die Ersteckung so, wie sie vom Kurfürsten angemutet werde, anzunehmen]1526 HeilbronnUB. II 103