Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Nachneffe
Nachneffe, m.
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[in der Abbildung eines Sippschaftbaumes:] nach neffe nach nifftel1527 CCMarch. II 1 nach Sp. 24
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die erste [linea] gehet niederwarts von der ledigen celle, als nemlich söhnen und töchtern, neffe, niftel, unterneffe, unterniftel, nachneffe, nachniftel, und das ist die rechte linea descendens1670 EisenachStR. 126 Faksimile