Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
nachmessen
nachmessen, v.
-
nach deme auch beym aus- und nachmessen [des Holzes] vielmahls grosser betrug vorgehet, so soll allemal solches durch den geschwornen nachmesser im beyseyn des jaͤgermeisters ... geschehen1646 CJVenatorio-Forest. III 23 Faksimile
-
wan alßdan ein ... meister mißtrauen an der maaß hat, solche durch den probemeister ... nachmeßen laßen1699 Buschmann,Wetter 372
-
[Anfertigung von Meßgefäßen] damit einem jeden sein ratam ordentlich nachgemeßen werden könnte1770 MartinsbuchEickel 11
-
verfügung, daß das allhier aufgenommene bord-maaß in Magdeburg nachgemessen werden soll1777 QHambSchiffahrt 296