Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Nachforderung
Nachforderung, f.
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jenighe maninge eder navorderinge1351 HildeshUB. II 45 Faksimile
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dat noch van mek noch van miner weghene neͤn navorderinge schen enscoͮle umme des gudes willen1361 HildeshUB. II 111 Faksimile
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wie es mit ein und andern nachforderungen [von Sold] beschaffen1685 Moser,StaatsR. 30 S. 96 Faksimile
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solle ... nach verfliessung solcher zeit aber ... keine weitere nachforderung mehr angenommen ... werden1695 Moser,StaatsR. 30 S. 121 Faksimile
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keine nach- oder gegenforderung1748 Mader,ReichsrMag. IV 409 Faksimile
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gedachte klaͤgerin wegen nachforderung des hauptstuhls ... zu remittiren ... seye1760 Cramer,Neb. 21 S. 137 Faksimile
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einer nachforderung [für das militärische Quartier] wird kein gehoͤr gegeben1809 SammlBadStBl. III 636
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nachklage oder nachforderung [im Wechselprozeß]1815 Gönner,EntwGesB. II 700 Faksimile
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wird die confiscation [der nicht verzollten Ware] angesetzt, so faͤllt die nachforderung des zolls hinweg, und der etwa [nachträglich] bezahlte zoll wird zuruͤckgegeben1816 WirtRealIndex IV 621 Faksimile