Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Näherschaftrecht
Näherschaftrecht, n.
-
wann in einem kauf ein stück gut zu dem kaufgelte zugegeben wird, mag zweifel vorfallen, ob es ein kauf oder tausch und das näherschaftrecht stathabe oder nit1670 EisenachStR. 155 Faksimile