Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
nächtlich
nächtlich, adj.
-
[ein] ewiges liecht ... daz alle nacht nächtleich vor den arm dürftigen daselbs prinnen sol1381 OÖUB. X 51
-
welcher eynen bey nechtlicher weyl heimlich vor seynen vir pfelen verhercht ..., ist darauf das recht, das man ime dye ohren mit heyssen bley begeust1543 WürzbDiözGBl. 25 (1963) 165
-
fürt er aber es [holtz] hin bej nechtlicher weil ... soll er ... der herschafft vervallen das gross wandellMitte 16. Jh. LaberMarktStat. 145
-
beschehe aber sölliches [Flurfrevel] by nächtlicher wyß: alss dann blybt es by der nacht schaach vnd by derselbigen straff1552 Schauberg,Z. 2 (1847) 82 Faksimile
-
sollen alle schweererey und nächtliches gassenlaufen, wordurch ... den leuten das ihre verderbt würdt, ernstlich abgeschafft sein1554/1649 WürtLändlRQ. I 515 Faksimile
-
sollen solche ... durch kaiserliche general verpotne zusambenkonften sonderlich nächtlicher weil ... abgeschafft sein1587 OÖsterr./ÖW. XIII 124
-
aller gwalt ... soll hoͤher ... gehalten werden ... wan er zu heiliger zeit oder bei nachtlicher weil beschicht1599 NÖLREntw. V 174 § 6
-
es soll kainer dem andern bei nachtlicher weil in sein behausung gehen16. Jh. Steiermark/ÖW. VI 235 Faksimile
-
nächtliche gassentreter. unßere beamten ... sollen auf diejenigen, so nächtlicher weil herumlauffen ... rumorisch wesen führen, ... fleißig aufmerkens haben und solche ... mit dem thurm abstraffen1625 FreibDiözArch. 27 (1899) 324
-
das nächtliche steigeren der güteren [ist verboten]1666 BernStR. VII 1 S. 705 Faksimile
-
die umstaͤnd haben die that mercklich vergroͤssert, als die gewaltthaͤtige und naͤchtliche einbrechungen1670 Abele,Unordn. I 19 Faksimile
-
da einer bei nachtlicher weil äpfel oder birn ... schüttelt, ist die straff 1 fl., des tags aber 30 gr.1697 OStR. I 1026 Faksimile
-
damit ... dem naͤchtlichen einbrechen ... desto mehr gesteuret werden moͤge1714 HessSamml. III 759 Faksimile
-
naͤchtliches aussenbleiben derer soldaten ... aus ihrem quartiere wird ... mit besonderer schaͤrffe bestrafft1740 Zedler 23 Sp. 379 Faksimile
-
nothwehre ... wider einen nächtlichen dieb1804 Gönner,StaatsR. 479 Faksimile
-
weilen der rath ... einen wächter des nachts halten musz, und derselbe bey nächtlicher zeit gewaltsam überfallen würde, was derselbe verbrochen. der soll den kopf verlohren habenoJ. Niedersachsen/GrW. III 272 Faksimile