Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Mutzeit
Mutzeit, f. Zeitraum, den ein Mutgeselle bis zur Erlangung des Meisterrechts (I) durchwarten muß, nachdem er die Mutung (III) eingelegt hat bdv.: Mutjahr die muth-zeit steckt im jahr-arbeiten 1695 Beier,Meistersöhne 122 Faksimile werden die ... muht-zeit und muht-jahre hiedurch gaͤnzlich abgeschaffet 1734 CCMarch. V 2 Sp. 61 Faksimile die muthzeit, oder das sogenannte muth-jahr wird ... aufgehoben 1780 CSax. I 1081 Faksimile gesuch um dispensation der muth- und wander-zeit 1782 GoetheAmtlSchr. I 217 die von einigen zuͤnften ehemals verlangte probezeit (muthzeit) ist durch neue gesetze aufgehob…