Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Mutterschwesterkind
Mutterschwesterkind, n. Kind der Mutterschwester, Cousin, Cousine bdv.: Muhmenkind (I), Mutterschwestersohn, Mutterschwestertochter [Eintrag in einem Verwandtschaftsbaum:] mutterschwesterkinder 1527 CCMarch. II 1 nach Sp. 24 wan ein persohn ohne leibserben sturbe und aber bruders- oder schwesterkinder, beinebens auch vaters- oder mutterbruders- oder schwesterkinder hinterliesse, soll in solchem fahl sich je die erbschaft der nachparschaft conformiren und zu des ohne leibserben verstorbnen verlassenschaft, wan keine geschwüsterte vorhanden, brüder- und schwesterkinder die rechte und einige erbe…