Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
muttermagshalb
muttermagshalb, adv.
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soll ... dasselb [Erbe, das ein Kind wegen Ungehorsam verwirkt hat] den älteren, brüderen, schwestern oder nächsten freünden, vatter- oder muttermags halb ... heimgeuallen syn1540/58 FreiburgÜMun. II Art. 287