Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Musteroffizier
Musteroffizier, m.
-
notwendigkeit einer guten administration des entliehenen geldes: am besten geschähe dies durch einen vom kaiser bestellten veedor major, dem alle kassenbeamten, desg. musterofficiere ratione directionis unterworfen [sind]1598 ZSchwabNeuburg 28 (1901) 230
-
sollen ... commissarien oder musterofficier ... an die ort, dahin die zahlung gemeint, deputiert ... werden1608/12 Fellner-Kretschmayr II 396 Faksimile