Hauptquelle · Mecklenburgisches Wb.
Morgensprak f.
Morgensprak f. am Morgen gehaltene Zusammenkunft 1. eig.: Zusammenkunft von Meistern und Gesellen einer Zunft: 'conventus fratrum, qui vulgo morghensprake dicitur' (um 1230; Fischerzunft) UB. 1, 391; öft.; höchstens zweimal jährlich stattfindend (1516) Jb. 57, 294; in der Regel nur einmal Bär. Ges. 4, 1, 8; zur Beratung und Beschlußfassung über alle Zunftangelegenheiten, Rechnungslegung und Gerichtsbarkeit Zs. Mdaf. 17, 203; Kühl 307; in Umtrunk und Festgelage ausklingend ebda; das Recht, Morgenspraken abzuhalten, gewährte der Rat, der durch ein oder zwei Ratsherrn in den Sitzungen vertreten w…