Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
monpar m.
monpar , m. andere verstümmelung neben momber, vormund sp. 2482, aus mhd. muntbor, ahd. muntboro; hier in der bedeutung eines bevollmächtigten, geschäftsträgers: von anwälden, gewalthabern und vertrettern, auch von monparen. Frankf. reform. 1, tit. 6, überschr.; als auch vor zeiten in dieser statt Frankfurt breuchlich gewesen, dasz die geschlechter, und andere wolhabende bürgere, jre eigene monparn, das ist, zinszhebere und schuldforderer gehabt, welche sowol als die geschwornen procuratorn jrer partheyen sachen halben für gericht gehandelt haben, derwegen auch einen sondern monpareid .. haben…