Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Mitverwandte
Mitverwandte, m.
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wa sich begäbe, das die vom [Schwäbischen] pund oder ir verwanten ... bekriegt wurden, das er nit als ein römischer kunig, sonder als ain mitverwandter des punds ... zu inen setzen wöllt1493 Ulm/UrkSchwäbBund. I 146 Faksimile
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der irrung halben zwischen dem kunig zu Denmarckh an einem und der stat Lubeg und iren mitverwanten andersteils1512 HansGBl. 1899 S. 374
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die von A. und ander ir mitverwandten der nachgemelten dörffer1514 Weiß,StraßbJud. 125
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so zeigen eur lieb vnd euch [Kaiser] wir [Fürsten] freuntlicher vnnd gunstiger maynung sambt vnsern mituerwanten an1530 RTAugsbUB. II 17 Faksimile
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da auch einer oder mehr staͤndt sein gebuͤrniß nicht erlegen wollten, sondern in dem saumig erscheinen wuͤrden, soll das seinen mitverwandten ohne nachtheil seyn1563 Moser,KreisAbsch. I 210 Faksimile
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alß sich zwischen den ... hanndelßleuten von Preßlaw, Prag ... vnd ihren mituerwohnten, als Schweidnitz, Praunau ... [und der] statt Freystatt, von wegen der niderlagsgebür, stritt ... erhaben1598 Kurz,Ottok. II 263 Faksimile
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an die mit-verwandte der weltlichen fuͤrstlichen banck bey der reichs-cantzley1684 Moser,StaatsR. 28 S. 323 Faksimile
- 1783 Mader,ReichsrMag. III 137
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fuͤr mich vnd mein mituerwandten vnd gesellschaffter, des hernachbemelten wercks, vnnd hanndels1493 MittGMus. 1 (1884/86) 38
- 1499 Ehrenberg,Fugger I 418
- 1537 KamenzUB. 201 Faksimile
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er [Meister] soll auch vollkommenen gewalt haben ... dise ordnung mit sampt seinen mitverwandten auß verwilligung ihrer oberkeit festigklich zu handthaben1563 SteinmetzOrdn. 400
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damit sie [Bergleute] solche perckwerck desto bass erheben mögen, so haben wir sie und ihre mittverwandten des zehendts ... befreyett1564 Zivier,SchlesBgw. 134 Faksimile
- 1569 LünebZftU. 61 Faksimile
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sollen alle verkheuf [aus der Erbschaftsmasse] unverdächtlicher weiß beschehen, also daz khein executor selbst von seinem mitverwanten anderst alß offentlich und mit der obrigkheit vorwissen rechtes anneme1599 NÖLREntw. III 24 § 10
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denselben hat nachmals burgermeister und rat ... zu eim mitverwandten des rats vermittels solches geleisten leiblichen ayds angenommen1. Hälfte 17. Jh. SchriesheimW. 259
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einer loͤblichen gewerckschafft mitverwandten1670 EisenerzBergwO. 9 Faksimile
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D.H., for sick als ein mitformunder und testamentarius seligen J.R. und syner kinder und mit for de andern mitverwandte frunde, schweger und vormunder1541 RigaErbb. 287 Faksimile
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clagende D. anfenglich vor sich und ihren mitvorwanten ires nachstendigen veterlichen erbes halben1556 BrandenbSchSt. III 5
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wann ein guet commun und gemein ist, so solle keiner seiner mitverwanten gebürenden tail neben dem seinigen ohn ihr vorwissen und bewilligung verkaufen1573 NÖLTfl. II 1 § 19
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seinen und seiner mitverwandten erbeigenen hof1626 Cramer,Neb. III 45
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wann mer personnen umb ain schulden ... sammentlichen verschriben ... so ist ... gnueg daz sovill ladungen als der bekhlagten personen gevertigt und ... allain ainem consorten zuegeschickht werden. der solle ... seine andere mitverwandten sollicher ... ladung erindern1599 NÖLREntw. I 12 § 24
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mit andern beurischen bundsgenossen, jren anhengern, ... vnd dieser sachen [Bauernaufstand] mitverwandten1574 Frey,Pract. 161 Faksimile