Hauptquelle · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)
Mittermaier
Mittermaier , Karl Jos. Anton, ein namentlich um das deutsche Privat- u. Strafrecht sowie um das Gefängnißwesen hochverdienter Rechtsgelehrter, geb. 1787 in Bayern, 1809 Privatdocent in Landshut, seit 1821 Professor zu Heidelberg, Geheimerath. In der 2. bad. Kammer, in welche M. 1831 zum erstenmale kam. spielte er als gewandter Redner u. tüchtiger Geschäftsmann eine hervorragende Rolle im Sinne eines rücksichtsvollen u. nach Vermittlung der unvereinbarsten Gegensätze strebenden Liberalismus, war mehrmals Kammerpräsident, 1848 Präsident des Frankfurter Vorparlamentes, hielt als Mitglied des Par…