Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
mitteil
mitteil
- ›Teilhaber an etw., das gemeinsam mit anderen ererbt wurde oder besessen wird, oder an etw., das gemeinsam unternommen wird‹; an letzteres anschließbar speziell: ›einer Partei eines Rechtsstreites zug
- ›Anteil an etw.‹; als Metonymie zu 1 auffaßbar.