Eintrag · Grimm (DWB, 1854–1961)
mitmärker m.
mitmärker , m. markgenosse ( sp. 1639): in dem falle, wo ein ehrlicher markgenosse nicht von der weisheit seines holzgrafen, nicht von der vernunft des partheienrichters, .. sondern von dem urtheile seiner mitmärker abhängt. Möser patr. phant. 1, 301 .