Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
miteigenthum n.
miteigenthum , n. eigenthum das man vereint mit einem andern besitzt: doch Anna dachte sich schon als herrin des hauses, glaubte das alles schon ihr miteigenthum. Arnim kronenw. 1, 284 .
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Alle 3 Wörterbücher ▾Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
miteigenthum , n. eigenthum das man vereint mit einem andern besitzt: doch Anna dachte sich schon als herrin des hauses, glaubte das alles schon ihr miteigenthum. Arnim kronenw. 1, 284 .
Lautwandel-Kette
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Campe (1807–1813) · +1 Parallelbeleg
○ Das Miteigenthum , — es, Mz. — thümer . 1) Das Eigenthumsrecht welches man zugleich mit Andern über eine Sache hat; oh…
Herder (Konv.-Lex., 1854–57)
Miteigenthum , s. Herder Condominium und Herder Eigenthum .
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Wortbildung
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Zerlegung von miteigenthum 3 Komponenten
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