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Mitbelehnschaft

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Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch

Mitbelehnschaft

Mitbelehnschaft, f.

das gemeinsam oder anwartschaftlich ausgeübte Lehnrecht mehrerer Personen oder Familienstämme an einem Lehen (I 1)
  • die vettern und agnaten, die ... mit dem besitzer [eines Lehens] in gesampter hand un[d] mit belehnschafft stehen
    Seckendorff,Fürstenstaat (1665) 76 Faksimile
  • die frage entstanden, ob diejenigen, die ... aus ... der ersten oder auch folgenden investituren den anfall zu gewarten haben, inzwischen die mit-belehnschaft zu suchen ... schuldig [sind]
    1670 AltenburgSamml. I 115 Faksimile
  • wann einer von adel eine ... als anruͤchtig erklaͤrete person heyrathete, soll derselbe ... der mit-belehnschafft ... verlustig ... seyn
    1688 MagdebPolO. VII § 7
  • 1695 CCMarch. IV 2 Sp. 263 Faksimile
  • als nach absterben eines lehnsmannes ... die vasallen und gesammthaͤnder die lehen- und mitbelehnschaft binnen jahr und tag gebuͤhrend verfolgen ... sollen
    1713 HalberstProvR. 131 Faksimile
  • daß ... unter der gesamten hand die mit-belehnschafft verstanden [wird]
    1750 Klingner II 824 Faksimile
  • die mitbelehnschaft oder gesammte hand (investitura simultanea) ... ist nach gemeinen lehen-recht, und alt uͤblichen lands-gebrauch zu beurtheilen
    1756 CMax. IV 18 § 17 Faksimile (Abschnittsbeginn)
  • von der investitura simultanea oder mitbelehnschaft ... [damit] ist diejenige belehnung [gemeint], wo das eigentum des lehens mehreren personen zugleich, der besitz aber nur einer aus ihrer mitte verliehen wird. solche lehen werden samtlehen, das recht der mitbelehnten aber die gesamte hand genannt
    1757 RechtVerfMariaTher. 644

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Mitbelehnschaft

    Adelung (1793–1801) · +3 Parallelbelege

    Die Mitbelehnschaft , plur. die -en, in dem Lehnrechte, der Zustand, das Verhältniß, da jemand mit einem andern über ein…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit mitbelehnschaft

0 Bildungen · 0 Erstglied · 0 Zweitglied · 0 Ableitungen

Ableitung von mitbelehnschaft

mitbelehnen + -schaft

mitbelehnschaft leitet sich vom Lemma mitbelehnen ab mit Suffix -schaft, auf Verb-Stamm zurückgeführt.

Keine Komposita gefunden — mitbelehnschaft kommt in keinem anderen Lemma als Erst- oder Zweitglied vor.

Zitieren als…
APA
Cotta, M. (2026). „mitbelehnschaft". In lautwandel.de — Aggregat aus 53 historischen deutschen Wörterbüchern. Abgerufen am 12. May 2026, von https://lautwandel.de/lemma/mitbelehnschaft/drw
MLA
Cotta, Marcel. „mitbelehnschaft". lautwandel.de, 2026, https://lautwandel.de/lemma/mitbelehnschaft/drw. Abgerufen 12. May 2026.
Chicago
Cotta, Marcel. „mitbelehnschaft". lautwandel.de. Zugegriffen 12. May 2026. https://lautwandel.de/lemma/mitbelehnschaft/drw.
BibTeX
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