Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Ministerschaft
Ministerschaft, f.
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momboirscap, meesterscap ende ministerscap1376 Stallaert II 206 Faksimile
- oJ. MnlWB. IV 1621 s.v. minister
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es ist auch ... ministern ... erlaubt, diejenigen vortheile anzunehmen, die ihnen, nachdem sie bereits ihr amt niedergeleget haben, angeboten werden; es waͤre dann, daß jene sich auf einen waͤhrend der ministerschaft ... errichteten vertrag gruͤnden1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 802 Faksimile