Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Metzgerpost
Metzgerpost, f.
ohne Berücksichtigung des Postregals betriebene Einrichtung zur Beförderung von Post oder Stellung von Postpferden durch die Metzger (I)
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verordnung ... zu einführung des ordentlichen postweesen und abstellung der metzger post1600 TrierChr. 1 (1905) 39
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[das] von etlichen ständen des reichs hin und wieder de facto aufgerichtete neben-pottenwerckh vnd metzgerposten [wird verboten]1659 NeuburgKollBl. 50 (1886) 14
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die metzger-posten und bottenwerke, so von kaufleuten und städten dem reichs-postwesen zum nachteil ... eingeführt1668 ZHessG.² 34 (1910) 36