Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Mautbediente
Mautbediente, m.
- 1671 RAbsch. IV 74 Faksimile
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auf die mautbedienten wird von den einkommenden mautgeldern ein gewisser jährlicher unterhalt gegeben1673 ZMährSchles. 12 (1908) 30