Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Mauspartei
Mauspartei, f.
-
wegen des abgenommenen viehes im teltowischen kraise, daß es möge restituiert werden, sonst müßten solche mauseparteien gesteuret werden1644 ProtBrandenbGehR. II 609 Faksimile
- 1675 Reyscher,Ges. XIX 1 S. 245
-
sollen die herumvagierenden sogenannten mauspartheyen zu eliminieren sein1703 NeuburgKollBl. 50 (1886) 7