Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
maszregel f.
maszregel , f. regel für die art und weise eines verfahrens ( vgl. das fem. masz 4, sp. 1728 und masze 2, sp. 1732): man sieht eine gesellschaft ernster würdiger männer, die nach allen richtungen streifzüge durch das feld der naturwissenschaft vornehmen, und weil sie das unermeszliche desselben anerkennen, ohne plan und maszregel darin herumschweifen. Göthe 54, 18 ; in formeln wie maszregeln nehmen, ergreifen, treffen u. ähnl. in die bedeutung eines geregelten, planvollen verfahrens selbst übergehend: sie werden so behutsam sein, ihre maaszregeln ganz in der stille darnach zu nehmen. Lessing 2…