Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Marschrot
Marschrot (vermutlich erfundene) Abgabe an die Stadt für die Betreibung eines Doppelgewerbes; angeblich von 1410, jedoch ohne lateinische Textvorlage, vgl. die Quelle S. 745 Anm. 1 und DOrdStaatsvertr. II 131; eine Verbindung mit altpoln. narzaz "bäuerliche Abgabe in Vieh" ist sprachlich und sachlich unhaltbar; vgl. dagegen Frischbier II 53 s.v. Marschrat (zitiert Vorgänger) vgl. Überhandel die schatzung unnd das ungelt genannth marschrot wir ganntz verbieten, und kein gut man es fordern soll und auch kein gut man es geben soll zu ewigenn zeitten. marschrot war ein geltgebung von eim iglichen …