Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Markwald
Markwald , ursprünglich der Grenzwald, der größere Gebiete von Gemeinden voneinander schied; dann der unverteilte Wald, der einer oder mehreren Gemeinden oder später auch bestimmten Klassen von Gemeindemitgliedern gemeinsam gehörte. Die Korporation, der ein M. gehörte, hieß Märkerschaft , die Genossen Märker , die Nichtberechtigten oder die nicht in der Mark Wohnenden Ausmärker . Der M. stand unter einem Obermärker , auch Mark oder Holzgraf, Markrichter, Markvogt, Waldbott, oberster Erbexe etc. genannt. Die Verhältnisse in der Mark wurden auf den jährlich abzuhaltenden Märkergedingen oder Holz…