Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Marktwappen
Marktwappen, n.
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haben wir [Landesherr] ... der gemainen burgerschaft ... iederzeit diß hernach geschriben marktwappen ... genedigist verlichen1593 OÖsterr./ÖW. XIV 160
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es solle aber zu iedem jarmarkt vierzechen tag vorher die marktfreiung neben dem pranger mitten des plaz mit dem marktwappen und ainem blossen schwert ... aufgesteckt ... werden1632 OÖsterr./ÖW. XIV 313
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weil durch die röm. kais. maj. ... gemainer markt mit einem ordenlichen marktwappen ... begabt, so will ich ... verwilligt haben, das N. richter und rath von gemaines markts wegen nun forthin aigen marktsigill und ordenliche fertigung haben1632 OÖsterr./ÖW. XIV 304