Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Marktwappen
Marktwappen, n. einem Markt (V) verliehenes Gemeindewappen, auch als Marktzeichen (I) haben wir [Landesherr] ... der gemainen burgerschaft ... iederzeit diß hernach geschriben marktwappen ... genedigist verlichen 1593 OÖsterr./ÖW. XIV 160 es solle aber zu iedem jarmarkt vierzechen tag vorher die marktfreiung neben dem pranger mitten des plaz mit dem marktwappen und ainem blossen schwert ... aufgesteckt ... werden 1632 OÖsterr./ÖW. XIV 313 weil durch die röm. kais. maj. ... gemainer markt mit einem ordenlichen marktwappen ... begabt, so will ich ... verwilligt haben, das N. richter und rath von…