Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Marktvorsteher
Marktvorsteher, m. zu Markt (I) I wie Marktverseher die kornmaister oder die marktvorsteher 1534 KonstanzWirtschR. 87 II wie Marktvorgeher 1635 Roth,NürnbHandel IV 325 marks-vorsteher, banchier, adiunctus des banco, auch alle handelsleute und kraͤmer ... und wer sonst der banco-ordnung unterworfen 1695 Lahner,Samml. 189 Faksimile vor den marckt-vorsteheren oder vorgeheren, welche aus zweyen jaͤhrlich mit einander im præsidio alternirenden obmaͤnnern und 6. beysitzeren bestehen, und von dem gesamten corpore der kauffleuthen durch ballottiren erwehlet werden, werden alle gemeine kauffmannschaft …